Betreuungsleistungen

Unterstützung, wenn Sie sie brauchen

Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Unsere Betreuungsleistungen im Überblick:

Wenn Sie pflegebedürftig werden, stehen Sie oft vor vielen neuen organisatorischen und emotionalen Herausforderungen. In diesem Fall sieht die Pflegeversicherung mit dem sogenannten Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI eine wichtige Unterstützung vor. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein anerkannter Pflegegrad. Die Abrechnung ist bei gesetzlich versicherten Kunden auf Wunsch direkt über die Pflegekasse möglich. Monatlich stehen Ihnen dafür 131 Euro zur Verfügung.

Unser Reinigungsdienst

Mit dieser Leistung können Sie ganz konkret Entlastung in Ihren Alltag bringen, zum Beispiel durch Hilfe im Haushalt. Genau hier setzt Hilgers GmbH & Co. KG an. Wir haben uns darauf spezialisiert, pflegebedürftige Menschen im Rahmen dieser Leistung durch zuverlässige Reinigungsdienste zu unterstützen. Ob das gründliche Reinigen von Küche und Bad, das Staubsaugen der Wohnung oder das Wischen von Böden, wir sorgen dafür, dass das Zuhause sauber und gepflegt bleibt, auch wenn dafür im Alltag oft die Kraft oder Zeit fehlt. Viele Pflegebedürftige nutzen unseren Service regelmäßig, etwa einmal pro Woche.

Unser Bügelservice

Neben der Reinigung bieten wir Ihnen auf Wunsch auch einen Bügelservice an. Frisch gebügelte Kleidung, saubere Tischwäsche oder gepflegte Bettwäsche: Wir kümmern uns darum, dass im Haushalt alles in Ordnung ist, ohne dass Sie selbst dafür zusätzliche Energie aufbringen müssen.

Weitere Betreuungsleistungen

Neben den bereits benannten Bereichen zählen viele weitere Tätigkeiten zu den Betreuungsdienstleistungen, die ebenfalls über uns abgedeckt werden können. Dazu gehören Kochen, Gartenarbeit, Einkauf, die Begleitung zu Terminen oder eine gemeinsame Freizeitgestaltung.

Individuelle Unterstützung

Unsere Leistungen orientieren sich stets an Ihren individuellen Bedürfnissen. In vielen Fällen gestalten wir die Einsätze ganz flexibel: Manche Pflegebedürftige möchten gemeinsam mit uns bestimmte Aufgaben erledigen. Um weiterhin aktiv eingebunden zu bleiben, putzen wir beispielsweise das Bad zusammen mit Ihnen oder räumen die Küche auf. Andere wiederum entscheiden sich dafür, die Leistungen durch ein ergänzendes, privates Budget aufzustocken, um mehr Zeit für sich zu gewinnen. Wir richten uns nach Ihrer Situation, nicht umgekehrt.

Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

Vielleicht fragen Sie sich auch, was passiert, wenn Ihr pflegender Angehöriger einmal nicht da sein kann. Genau dann kommen die Verhinderungspflege oder die Kurzzeitpflege ins Spiel, die ebenfalls durch die Pflegekasse abgedeckt sind. Wenn die Pflegeperson krank ist, sie verreisen möchte oder einfach mal eine Pause braucht, übernehmen wir Aufgaben für einen begrenzten Zeitraum. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Wenn Sie Fragen haben oder sich unsicher sind, welche Möglichkeiten für Sie infrage kommen, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Seite. Auf uns können Sie sich verlassen.

Weitere Dienstleistungen

Wir beraten Sie gerne!

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen oder benötigen Sie individuelle Lösungen?

Ihre Vorteile

Warum Hilgers GmbH & Co. KG für Betreuungsleistungen?

Erfahrung & Einfühlungsvermögen

Unser Team arbeitet mit Herz und Fachwissen und bietet die Betreuung, die Sie oder Ihre Angehörigen benötigen. Birgit Hilgers war darüber hinaus viele Jahre als Krankenschwester im Krankenhaus tätig.

Kooperation mit Krankenkassen

Die Abrechnung ist bei gesetzlich versicherten Kunden auf Wunsch direkt über die Pflegekasse möglich.

Individuelle Lösungen

Wir wissen, dass jeder Mensch andere Bedürfnisse hat und passen unsere Leistungen flexibel an Ihre Anforderungen an.

Regional & erreichbar

Mit unserer Erfahrung und Präsenz in Hürtgenwald, Düren und Aachen sind wir schnell zur Stelle, wenn Sie uns brauchen.

Häufig gestellte Fragen zu Betreuungsleistungen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Betreuungsleistungen.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Pflegebedürftige Personen mit einem Pflegegrad von 1 oder höher haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich. Die Leistung richtet sich insbesondere an Menschen, die zu Hause gepflegt werden, egal ob durch Angehörige oder einen ambulanten Dienst. Die Mittel stehen zusätzlich zum regulären Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zur Verfügung.

Grundsätzlich deckt der Entlastungsbetrag verschiedene unterstützende Leistungen ab, die den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtern. Dazu gehören zum Beispiel Hilfe im Haushalt, Betreuung, Begleitung bei Terminen oder auch Angebote zur Alltagsaktivierung. Wichtig ist, dass die Leistungen von einem anerkannten Anbieter erbracht werden.

Hilgers GmbH & Co. KG hat sich innerhalb dieses Rahmens insbesondere auf Reinigungsleistungen spezialisiert. Wir übernehmen die regelmäßige Reinigung von Bad, Küche und Wohnräumen, kümmern uns um Böden, Fenster oder sorgen einfach für ein gepflegtes Zuhause. Ergänzend bieten wir Ihnen einen zuverlässigen Bügelservice an. Unsere Unterstützung lässt sich flexibel gestalten und richtet sich ganz nach dem tatsächlichen Bedarf in Ihrer Familie.

Nein, in der Regel nicht. Als anerkannter Anbieter rechnen wir unsere Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen keine Vorauszahlung leisten, denn wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung. Falls es dennoch Fragen zur Antragstellung oder zu Formalitäten gibt, helfen wir Ihnen selbstverständlich weiter.

Nicht genutzte Beträge können in das Folgejahr übertragen werden, allerdings nur bis zum 30. Juni. Danach verfällt der Anspruch auf nicht abgerufene Leistungen aus dem Vorjahr. Wir empfehlen deshalb, den Betrag möglichst regelmäßig zu nutzen. Gerne helfen wir Ihnen dabei, eine passende Lösung zu finden.

Ja, der Entlastungsbetrag kann problemlos mit anderen Leistungen wie Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege kombiniert werden. Viele Pflegebedürftige ergänzen den monatlichen Betrag auch durch private Zahlungen, um den Leistungsumfang zu erweitern. So können Sie flexibel entscheiden, wie viel Unterstützung Sie benötigen und was im Alltag wirklich hilft.