Haushaltshilfe

Ihre Unterstützung im Alltag

Haushaltshilfe nach § 38 SGB V

Eine Frau im Rollstuhl erhält von ihrer Tochter eine Karte und Blumen zum Muttertag.

Unsere Haushaltshilfe-Leistungen im Überblick:

Wenn Sie aufgrund einer Krankenhausbehandlung, einer Krankheit oder einer Operation Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, welche durch § 38 SGB V geregelt wird. Dieser Anspruch gilt für bis zu vier Wochen, sofern kein anderes Haushaltsmitglied einspringen kann und kein dauerhafter Pflegebedarf besteht.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in bestimmten Fällen die Kosten, etwa wenn Sie sich nach einem Klinikaufenthalt erholen müssen oder durch eine verschlimmerte Erkrankung zeitweise eingeschränkt sind. Wichtig ist, dass es sich um einen kurzfristigen, medizinisch bedingten Unterstützungsbedarf handelt.

Der Weg zur Haushaltshilfe ist einfach: Zuerst stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Die Formulare finden Sie online oder erhalten sie auf Anfrage per Telefon. In der Regel unterstützt die Krankenkasse Sie bei der Organisation der Hilfe. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Kasse.

Es gilt zu beachten, dass gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung leisten müssen. Diese beträgt 10 % der Kosten pro Kalendertag, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 € täglich. Bei Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung entfällt die Zuzahlung. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich, wenn die persönliche Belastungsgrenze erreicht ist.

Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung oder Organisation wünschen, stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Weitere Dienstleistungen

Wir beraten Sie gerne!

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen oder benötigen Sie individuelle Lösungen?

Eine Person steht mit Krücken und einem Gipsfuß auf einem Holzfußboden.
Ihre Vorteile

Warum Hilgers GmbH & Co. KG für Ihre Haushaltshilfe?

Unkomplizierte Abrechnung

Durch die direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen können Sie unsere Leistungen unkompliziert in Anspruch nehmen.

Professionell und einfühlsam

Unsere Mitarbeiter sind erfahren und wissen, worauf es ankommt – mit einer Kombination aus Fachwissen und Herz.

Flexibilität und Verlässlichkeit

Wir bieten kurzfristige Unterstützung, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.

Regional und schnell vor Ort

In Hürtgenwald, Düren und Aachen sind wir stets in Ihrer Nähe und einsatzbereit.

Häufig gestellte Fragen zur Haushaltshilfe

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Haushaltshilfe.

Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V?

Diese Leistung können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie aufgrund einer Krankheit, einer Krankenhausbehandlung oder einer Operation vorübergehend nicht in der Lage sind, den Haushalt selbst zu führen und auch kein anderes Haushaltsmitglied den Haushalt weiterführen kann. Ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich.

Der Antrag auf Haushaltshilfe muss bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. In der Regel benötigen Sie dafür eine ärztliche Bescheinigung, die den Bedarf bestätigt. Die Formulare finden Sie online oder erhalten sie auf Anfrage per Telefon. In der Regel unterstützt die Krankenkasse Sie bei der Organisation der Hilfe.

In den meisten Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Es gilt jedoch zu beachten, dass gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung leisten müssen. Diese beträgt 10 % der Kosten pro Kalendertag, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 € täglich. Bei Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung entfällt die Zuzahlung. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich, wenn die persönliche Belastungsgrenze erreicht ist

Wir wissen, dass es manchmal schnell gehen muss, etwa nach einer plötzlichen Krankenhausentlassung. Natürlich ist ein bewilligter Antrag Voraussetzung. Im nächsten Schritt bemühen wir uns, kurzfristig eine passende Unterstützung bereitzustellen. Rufen Sie uns einfach an, und wir besprechen gemeinsam, wie schnell wir helfen können.

Die Haushaltshilfe übernimmt typische Aufgaben im Alltag, die Sie selbst gerade nicht leisten können. Dazu gehören zum Beispiel Einkaufen, Essenszubereitung, Reinigung, Wäschepflege oder auch die Begleitung zu Arztterminen. Wir stimmen den Umfang der Hilfe individuell auf Ihre Situation ab.